Beschreibung
Vertragsbeginn und Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt mit der verbindlichen Anmeldung des Kindes für das betreffende Schuljahr. Das Schuljahr bestimmt sich nach § 7 SchulG NRW; das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.
Die Leistungen beginnen mit Beginn der Unterrichtszeit (mit Ende der Sommerferien) eines jeden Jahres und werden innerhalb der Betreuungszeiten erbracht.
