Beschreibung
Platzvergabe
Die Plätze sind begrenzt; nur Eltern, denen zuvor eine schriftliche Platzreservierung bestätigt wurde, sind berechtigt, diesen Vertrag abzuschließen.
Leistungen
Die Betreuung erfolgt auf Grundlage eines pädagogischen Konzepts, das die Förderung der Kinder in ihrer sozialen, emotionalen, motorischen und kognitiven Entwicklung unterstützt.
Es wird eine altersgerechte und ganzheitliche Betreuung angeboten, die den schulischen Alltag ergänzt.
Die Kinder erhalten täglich eine ausgewogene und kindgerechte Mittagsverpflegung.
Betreuungszeiten
Der Zeitraum eines Betreuungsjahres fängt jeweils am 01.08. an und geht bis zum 31.07. des Folgejahres.
Die OGS ist mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage von Montag bis Freitag in der Zeit von 11:45 Uhr bis 16:15 Uhr geöffnet. Die täglichen Abholzeiten sind verbindlich in der ersten und zweiten Klasse ab 15:00 Uhr und ab der dritten Klasse zweimal wöchentlich ab 16:00 Uhr. Das außerunterrichtliche Angebot erfolgt auch bedarfsorientiert während der Schulferien in der Zeit von 7:45 Uhr bis 16:15 Uhr. Während der letzten drei Wochen in den Sommerferien und in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr ist die OGS geschlossen.
Zu Beginn eines Betreuungsjahres werden die jährlichen Betriebsferien sowie weitere erforderliche Schließungstage (zurzeit 2 Konzeptionstage, 1 Tag Betriebsausflug und 2-3 Putztage) bekannt gegeben.
Kosten
Die Kosten für den Besuch der OGS setzen sich zusammen aus dem Beitrag, der von der Stadt für die Betreuung erhoben wird und an diese zu entrichten ist, sowie dem monatlichen Essensbeitrag, der an den Träger zu zahlen ist. Der Essensbeitrag wird durch die Geschäftsführung festgesetzt und jährlich gem. Lebenshaltungskostenindex angepasst. Er beträgt zurzeit: 84,00 € pro Monat. Die Kosten sind anhand des jährlichen Gesamtaufwandes berechnet und als Monatspauschale zu zahlen.
Vertragsbeginn und Vertragsdauer
(1) Der Vertrag beginnt mit der verbindlichen Anmeldung des Kindes für das betreffende Schuljahr. Das Schuljahr bestimmt sich nach § 7 SchulG NRW; es beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.
(2) Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 1. August eines Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahres. Die Betreuungsleistungen umfassen
- die Ferienbetreuung in der zweiten Hälfte der Sommerferien (in der Regel vom 4. bis zum 22. August) sowie
- die Betreuung während der Unterrichtszeit (beginnend mit dem Ende der Sommerferien) eines jeden Jahres.
Alle Leistungen werden innerhalb der vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten erbracht.