Beschreibung
Vertragsbeginn und Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt mit der verbindlichen Anmeldung des Kindes für das betreffende Schuljahr. Das Schuljahr bestimmt sich nach § 7 SchulG NRW; das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.
Die Leistungen beginnen mit Beginn der Unterrichtszeit (mit Ende der Sommerferien) eines jeden Jahres und werden innerhalb der Betreuungszeiten erbracht.
Leistungen
Die Betreuung erfolgt auf Grundlage eines pädagogischen Konzepts, das die Förderung der Kinder in ihrer sozialen, emotionalen, motorischen und kognitiven Entwicklung unterstützt.
Es wird eine altersgerechte und ganzheitliche Betreuung angeboten, die den schulischen Alltag ergänzt.
Die Kinder erhalten täglich eine ausgewogene und kindgerechte Mittagsverpflegung.
Betreuungszeiten
- Die Betreuungszeit in der OGS findet unter Berücksichtigung der allgemeinen Unterrichtszeit an allen Unterrichtstagen, Montag bis Freitag, von 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Es besteht die Möglichkeit für die erziehungsberechtigten Person/en, bzw. gesetzl. Vertretung, das Kind bereits immer um 15:00 Uhr abzuholen.
- Bei Unterrichtsausfall erfolgt keine Betreuung durch den Träger.
- Rosenmontag bleiben Schulen und OGS im Rahmen der Brauchtumstage geschlossen.
- Darüber hinaus können aus betrieblichen Gründen oder wegen besonderer Vorkommnisse weitere, einzelne Schließtage erforderlich werden.
- Die Ferienbetreuung umfasst drei Wochen in den Sommerferien sowie jeweils eine Woche in den Oster- und Herbstferien. Die genauen Zeiträume werden zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.
- Die Öffnungs- und Schließzeiten der OGS in den Ferienzeiten/Feiertagen, sind regulär Montag bis Freitag, von 07:45 Uhr bis 16:00 Uhr.
- Darüber hinaus findet das Angebot bei Bedarf an 4 beweglichen Ferientagen und an Tagen statt, an denen der Unterricht aus schulischen Gründen ausfällt. Diese werden frühzeitig bekannt gegeben
Kosten
Die Kosten für den Besuch der OGS setzen sich zusammen aus dem Beitrag, der von der Stadt für die Betreuung erhoben wird und an diese zu entrichten ist, sowie dem monatlichen Essensbeitrag, der an den Träger zu zahlen ist. Der Essensbeitrag wird durch die Geschäftsführung festgesetzt und jährlich gem. Lebenshaltungskostenindex angepasst. Er beträgt zurzeit: 75,00 € pro Monat. Die Kosten sind anhand des jährlichen Gesamtaufwandes berechnet und als Monatspauschale zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils zum 1. eines Monats fällig.