Am 27. September 2024 fand eine wichtige Veranstaltung des Netzwerks Kinderschutz in Ratingen statt. In gemeinsamer Kooperation mit dem Jugendamt Ratingen richtete sich ausschließlich an die Teilnehmenden des Netzwerks und bot einen intensiven Einblick in die Rolle des Familiengerichts in Kinderschutzverfahren. Dabei wurde insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen wie dem Jugendamt und dem Gericht beleuchtet.
Der Ablauf von Kinderschutzverfahren vor Gericht
Das Familiengericht ist eine zentrale Instanz, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht. In Fällen, in denen das Kindeswohl gefährdet ist – sei es durch Vernachlässigung, Misshandlung oder andere schwerwiegende Umstände – kann das Gericht auf Antrag des Jugendamts oder anderer Sorgeberechtigter tätig werden. In der Veranstaltung wurde ausführlich erklärt, wie ein solcher Prozess abläuft und welche Institutionen eine tragende Rolle spielen.
Beteiligte Institutionen und Akteure im Kinderschutzverfahren:
- Familienrichter*innen leiten das Verfahren und entscheiden über Maßnahmen zum Schutz des Kindes.
- Das Jugendamt als Antragsteller hat eine besondere Verantwortung für das Kindeswohl und liefert regelmäßig Berichte und Empfehlungen.
- Sorgeberechtigte, meist die Eltern, werden in das Verfahren einbezogen und haben die Möglichkeit, ihre Sichtweise darzustellen.
- Verfahrensbeistände vertreten die Interessen des Kindes und agieren als dessen „Anwalt“.
- Sachverständige aus unterschiedlichen Disziplinen können hinzugezogen werden, um die Situation des Kindes zu beurteilen.
- In manchen Fällen wird auch das Kind selbst angehört, abhängig von seinem Alter und seiner Reife.
Wichtige Punkte im Verfahren
Der Ablauf eines Kinderschutzverfahrens beginnt mit der Einleitung durch einen Antrag, in der Regel vom Jugendamt. Das Gericht prüft daraufhin, ob dringender Handlungsbedarf besteht. Im Eilverfahren können vorläufige Maßnahmen wie die Inobhutnahme des Kindes angeordnet werden. Die Hauptverhandlung bietet allen Beteiligten die Möglichkeit, ihre Standpunkte darzulegen. Am Ende entscheidet das Gericht über geeignete Maßnahmen, die von Ermahnungen an die Eltern bis hin zum vollständigen Entzug der elterlichen Sorge reichen können.
Zusammenarbeit zwischen den Institutionen
Eine enge Kooperation zwischen dem Familiengericht und dem Jugendamt ist essenziell, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten. In diesem Rahmen wurde auch die Arbeit des Jugendamts Ratingen hervorgehoben. Im Anschluss an die Veranstaltung gab es einen kurzen Austausch mit Frau Klocke, der Amtsleitung des Jugendamts Ratingen, sowie Herrn Wermelskirchen, Abteilungsleiter der Jugendhilfe.
Die Veranstaltung war ein wertvoller Austausch und eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Netzwerk Kinderschutz. Solche Treffen stärken die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren und stellen sicher, dass in schwierigen Fällen der bestmögliche Schutz für Kinder gewährleistet werden kann.
Die Rolle von interaktiv . Perspektiven im Kinderschutz
Auch interaktiv . Perspektiven spielt eine wichtige Rolle im Kinderschutz, insbesondere in der präventiven Arbeit mit Kindern und Familien. Durch unsere vielfältigen Angebote in den Bereichen Schule, Sport und Soziales unterstützen wir täglich über 10.000 Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus. Unsere Fachkräfte sind häufig die ersten, die Anzeichen von Kindeswohlgefährdungen erkennen und in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und weiteren Akteuren reagieren. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, die Teilhabe und Inklusion der Kinder zu fördern, ihre individuellen Stärken zu erkennen und Benachteiligungen abzubauen.
Unsere Mitarbeitenden arbeiten nicht nur präventiv, sondern begleiten Kinder und Familien auch in schwierigen Lebenssituationen. In Fällen von Kindeswohlgefährdung leisten wir Unterstützung, indem wir mit den betroffenen Familien, Lehrkräften und Fachstellen zusammenarbeiten, um den Kindern ein sicheres Umfeld zu ermöglichen. Besonders wichtig ist uns hierbei der Schutz des Kindes und das Wohlergehen im schulischen und sozialen Kontext, wobei wir stets eng mit dem Jugendamt kooperieren.