Erfolgreiche Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets an der Realschule Erkrath

Nicht überall funktioniert die Umsetzung der kostenlosen Nachhilfe über das Bildungs- und Teilhabepaket – kurz BuT genannt – reibungslos. Kein Wunder, bringt die Umsetzung doch einige Anforderungen mit sich. Über ein positives Beispiel in Sachen Umsetzung und Verlauf können sich das Bildungsinstitut und Interaktiv- Partner „Der Kompass“ sowie die Realschule Erkrath freuen. „Ich denke, wir haben die eine oder andere Lücke erfolgreich schließen und den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen helfen können“, sagt Philip Hahn (Foto).

Kinder aus verschiedenen Ländern

Der 29 Jahre alte Masterstudent, der seit 2016 erfolgreich für Interaktiv tätig ist, leitete vom vergangenen Mai bis zum Beginn der Sommerferien die BuT-Gruppe und betreute dabei elf Kinder aus verschiedenen Ländern wie Syrien, Italien oder dem Iran. „Aufgrund dieser kurzen Zeit war es natürlich schon eine Herausforderung, den gewünschten Lehrstoff durchzubekommen. Aber wir haben es dennoch erfolgreich hinbekommen“, sagt Hahn, der zumeist in der 7. oder 8. Stunde im Anschluss an den herkömmlichen Schulunterricht zur BuT bat.
Gearbeitet wurde hauptsächlich in Kleingruppen nach Jahrgängen. „Das hat weitgehend sehr gut funktioniert“, blickt Hahn zurück. Überwiegend sei Englisch- Nachhilfe Gegenstand des Unterrichts gewesen.

Für Familien mit geringem Einkommen

Information: Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Es umfasst Leistungen für Bildung und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft und ermöglicht Betroffenen zum Beispiel die Möglichkeit ein Musikinstrument zu erlernen oder die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden bis zum 25. Lebensjahr gefördert, wenn sie in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle betreut werden oder eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Im Bereich Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren.

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