Beschreibung
Platzvergabe
Die Plätze sind begrenzt; nur Eltern, denen zuvor eine schriftliche Platzreservierung bestätigt wurde, sind berechtigt, diesen Vertrag abzuschließen.
Vertragsbeginn und Vertragsdauer
(1) Der Vertrag beginnt mit der verbindlichen Anmeldung des Kindes für das betreffende Schuljahr. Das Schuljahr bestimmt sich nach § 7 SchulG NRW; es beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.
(2) Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 1. August eines Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahres. Die Betreuungsleistungen umfassen
- die Ferienbetreuung in der ersten Hälfte der Sommerferien, den Oster- & Herbstferien sowie nach Neujahr.
- die Betreuung während der Unterrichtszeit (beginnend mit dem Ende der Sommerferien) eines jeden Jahres.
Alle Leistungen werden innerhalb der vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten erbracht.
Leistungen
Die Betreuung erfolgt auf Grundlage eines pädagogischen Konzepts, das die Förderung der Kinder in ihrer sozialen, emotionalen, motorischen und kognitiven Entwicklung unterstützt.
Es wird eine altersgerechte und ganzheitliche Betreuung angeboten, die den schulischen Alltag ergänzt.
Betreuungszeiten
Übermittagsbetreuung: Montag bis Freitag nach Unterrichtsende bis 13.30 Uhr.
An unterrichtsfreien Tagen findet keine Betreuung statt.
Darüber hinaus können aus betrieblichen Gründen oder wegen besonderer Vorkommnisse weitere, einzelne
Schließtage erforderlich werden.
Öffnungs-, Ferien- und Schließzeiten geben die OGS und die Schule rechtzeitig bekannt.
