Beschreibung
Vertragsbeginn und Vertragsdauer
(1) Der Vertrag beginnt mit der verbindlichen Anmeldung des Kindes für das betreffende Schuljahr. Das Schuljahr bestimmt sich nach § 7 SchulG NRW; es beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.
(2) Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 1. August eines Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahres. Die Betreuungsleistungen umfassen
- die Ferienbetreuung in der zweiten Hälfte der Sommerferien (in der Regel vom 4. bis zum 22. August) sowie
- die Betreuung während der Unterrichtszeit (beginnend mit dem Ende der Sommerferien) eines jeden Jahres.
Leistungen
Die Leistungen beginnen mit Beginn der Unterrichtszeit (mit Ende der Sommerferien) eines jeden Jahres und werden innerhalb der Betreuungszeiten erbracht.
Die Kinder erhalten täglich eine ausgewogene und kindgerechte Mittagsverpflegung.
Betreuungszeiten
- Die Betreuungszeit in der OGS findet unter Berücksichtigung der allgemeinen Unterrichtszeit an allen Unterrichtstagen, Montag bis Donnerstag, von 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag, von 11:30 Uhr bis 15:00 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit für die erziehungsberechtigten Person/en, bzw. gesetzl. Vertretung, das Kind bereits immer um 15:00 Uhr abzuholen.
- Die Öffnungs- und Schließzeiten der OGS in den Ferienzeiten/Feiertagen, sind regulär Montag bis Donnerstag, von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag, von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
- Darüber hinaus können aus betrieblichen Gründen oder wegen besonderer Vorkommnisse weitere, einzelne Schließtage erforderlich werden.
- Öffnungs-, Ferien- und Schließzeiten geben die OGS und die Schule rechtzeitig bekannt.
Kosten
Die Kosten für den Besuch der OGS setzen sich zusammen aus dem Beitrag, der von der Stadt für die Betreuung erhoben wird und an diese zu entrichten ist, sowie dem monatlichen Essensbeitrag, der an den Träger zu zahlen ist. Der Essensbeitrag wird durch die Geschäftsführung festgesetzt und jährlich gem. Lebenshaltungskostenindex angepasst. Er beträgt zurzeit: 80,00 € pro Monat. Die Kosten sind anhand des jährlichen Gesamtaufwandes berechnet und als Monatspauschale zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils zum 1. eines Monats fällig.
