Beschreibung
Vertragsbeginn und Vertragsdauer
(1) Der Vertrag beginnt mit der verbindlichen Anmeldung des Kindes für das betreffende Schuljahr. Das Schuljahr bestimmt sich nach § 7 SchulG NRW; es beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.
(2) Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 1. August eines Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahres. Die Betreuungsleistungen umfassen
- die Ferienbetreuung in der zweiten Hälfte der Sommerferien (in der Regel vom 4. bis zum 22. August) sowie
- die Betreuung während der Unterrichtszeit (beginnend mit dem Ende der Sommerferien) eines jeden Jahres.
Alle Leistungen werden innerhalb der vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten erbracht.
Leistungen
Die Betreuung erfolgt auf Grundlage eines pädagogischen Konzepts, das die Förderung der Kinder in ihrer sozialen, emotionalen, motorischen und kognitiven Entwicklung unterstützt.
Es wird eine altersgerechte und ganzheitliche Betreuung angeboten, die den schulischen Alltag ergänzt.
Betreuungszeiten
Die Betreuungszeiten sind von 11:45 Uhr bis 13:30 Uhr täglich, soweit die Kinder nicht im Unterricht sind. An unterrichtsfreien Tagen, in der Regel 1 Tag Betriebsausflug und 2-3 Pädagogiktage im Schuljahr, sowie in den Schulferien, findet keine Betreuung statt.
Kosten
Die Kosten werden durch die Stadt Haan festgesetzt und sind als Monatspauschale zu zahlen.