Betreuungsvertrag inklusive Mittagessen (KST570) an der offenen Ganztagsschule (OGS) Gemeinschaftsgrundschule Herrenhauser Straße 52, 40822 Mettmann

Ab 70,00€ monatlich

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Beschreibung

Leistungen

Die Betreuung erfolgt auf Grundlage eines pädagogischen Konzepts, das die Förderung der Kinder in ihrer sozialen, emotionalen, motorischen und kognitiven Entwicklung unterstützt.

Es wird eine altersgerechte und ganzheitliche Betreuung angeboten, die den schulischen Alltag ergänzt.

Die Kinder erhalten täglich eine ausgewogene und kindgerechte Mittagsverpflegung.

Betreuungszeiten

  1. Die Betreuungszeit in der OGS findet unter Berücksichtigung der allgemeinen Unterrichtszeit an allen Unterrichtstagen, Montag bis Freitag, von 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit für die erziehungsberechtigten Personen, bzw. gesetzl. Vertretung, das Kind bereits um 15:00 Uhr abzuholen.
  2. Die Öffnungs- und Schließzeiten der OGS in den Ferienzeiten/Feiertagen, regulär 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, werden in Abstimmung mit dem Träger der OGS seitens der Schule festgelegt.
  3. Darüber hinaus können aus betrieblichen Gründen oder wegen besonderer Vorkommnisse weitere, einzelne Schließtage erforderlich werden.
  4. Öffnungs-, Ferien- und Schließzeiten geben die OGS und die Schule rechtzeitig bekannt.

Kosten

Die Kosten für den Besuch der OGS setzen sich zusammen aus dem Beitrag, der von der Stadt für die Betreuung erhoben wird und an diese zu entrichten ist, sowie dem monatlichen Essensbeitrag, der an den Träger zu zahlen ist. Der Essensbeitrag wird durch die Geschäftsführung festgesetzt und jährlich gem. Lebenshaltungskostenindex angepasst. Er beträgt zurzeit: 70,00 € pro Monat. Die Kosten sind anhand des jährlichen Gesamtaufwandes berechnet und als Monatspauschale zu zahlen.

Vertragsbeginn und Vertragsdauer

(1) Der Vertrag beginnt mit der verbindlichen Anmeldung des Kindes für das betreffende Schuljahr. Das Schuljahr bestimmt sich nach § 7 SchulG NRW; es beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.

(2) Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 1. August eines Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahres. Die Betreuungsleistungen umfassen

  • die Ferienbetreuung in der zweiten Hälfte der Sommerferien (in der Regel vom 4. bis zum 22. August) sowie
  • die Betreuung während der Unterrichtszeit (beginnend mit dem Ende der Sommerferien) eines jeden Jahres.

Alle Leistungen werden innerhalb der vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten erbracht.

Zusätzliche Informationen

Dauer

1 Jahr, 2 Jahre, 3 Jahre, 4 Jahre