Beschreibung
Vertragsbeginn und Vertragsdauer
(1) Der Vertrag beginnt mit der verbindlichen Anmeldung des Kindes für das betreffende Schuljahr. Das Schuljahr bestimmt sich nach § 7 SchulG NRW; es beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.
(2) Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 1. August eines Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahres. Die Betreuungsleistungen umfassen die Betreuung während der Unterrichtszeit (beginnend mit dem Ende der Sommerferien) eines jeden Jahres.
Alle Leistungen werden innerhalb der vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten erbracht.
Platzvergabe
Die Plätze sind begrenzt; nur Eltern, denen zuvor eine schriftliche Platzreservierung bestätigt wurde, sind berechtigt, diesen Vertrag abzuschließen.
Leistungen
Die Betreuung erfolgt auf Grundlage eines pädagogischen Konzepts, das die Förderung der Kinder in ihrer sozialen, emotionalen, motorischen und kognitiven Entwicklung unterstützt.
Es wird eine altersgerechte und ganzheitliche Betreuung angeboten, die den schulischen Alltag ergänzt.
Die Kinder erhalten täglich eine ausgewogene und kindgerechte Mittagsverpflegung.
Betreuungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten, Abholzeiten, Schließzeiten sowie die jährlich festgelegten Betriebsferien und weitere erforderliche Schließtage werden auf der Homepage www.interaktiv-perspektiven.de/schule/#standortleiter erreichbar über das Menü > Schule > Standorte veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
Änderungen oder besondere Schließzeiten werden den Eltern zusätzlich rechtzeitig und in geeigneter Form (z. B. per E‑Mail oder Elterninformation) mitgeteilt.
Kosten
Die Kosten für den Besuch der OGS setzen sich zusammen aus dem Beitrag, der von der Stadt für die Betreuung erhoben wird und an diese zu entrichten ist, sowie dem monatlichen Essensbeitrag, der an den Träger zu zahlen ist. Der Essensbeitrag wird durch die Geschäftsführung festgesetzt und jährlich gem. Lebenshaltungskostenindex angepasst. Er beträgt zurzeit: 84,00 € pro Monat. Die Kosten sind anhand des jährlichen Gesamtaufwandes berechnet und als Monatspauschale zu zahlen.
